Gemäß § 6 Abs. 4 der „Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)“ ist der Medizinproduktebeauftragte / die Medizinproduktebeauftragte u.a. auch zuständig für die Medizinproduktsicherheit. Die Beauftragten sind unter folgender E-Mail erreichbar: