Ihr ambulanter Pflegedienst in Weimar

Medizinproduktbeauftragte

Gemäß § 6 Abs. 4 der „Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)“ ist der Medizinproduktebeauftragte / die Medizinproduktebeauftragte u.a. auch zuständig für die Medizinproduktsicherheit. Die Beauftragten sind unter folgender E-Mail erreichbar:

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